Gerichtsleihe

Gerichtsleihe
Gerichtsleihe,
 
Übertragung eines Gerichts (Richteramts) in der Form des Lehnsrechts. Bis in die Neuzeit erhielt der Adel die mit seinen Herrschaften verbundenen Gerichte (Gerichtslehen) in der Form der Leihe, ließ sie aber durch richterliche Amtsträger versehen.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”